Beantragung des Clubchampions

Für die Beantragung der Clubchampiontitel sind grundsätzlich notwendig: Deutscher Champion Club Kopie von 4 Richterberichten mit VDH und/oder Club CAC, davon mindestens 2 Club CAC aus dem CDF Kopie der Ahnentafel des Hundes Adresse des Besitzers/Beantragenden Deutscher Jugend Champion Club Kopie von 3 Richterberichten mit VDH und/oder JCAC, davon mindestens 2 Club JCAC aus dem

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CDF Clubchampion

Seit Anfang Mai gibt es für den Deutschen Champion VDH keine Wartezeit mehr. Der CDF setzt das für den CDF Clubchampion rückwirkend ab 01.05. ebenfalls so um. Für den Clubchampion braucht man 4 Anwartschaften, davon müssen mindestens 2 vom CDF sein. Quelle: Durchführungsbestimmung zur VDH-Ausstellungs-Ordnung „VDH-Titel und Titel-Anwartschaften“

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